Die Krankenkassen erstatten einen Teil des Hebammenhonorars
nach Krankenhausentlassung
- täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt; nach Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt bis zum 6. Tag nach der Geburt
- ab dem 6. Tag max. 7 weitere Haus- oder Ordinationsbesuche bis zur 8. Lebenswoche bei Problemen zB mit dem Stillen, der Dammnaht, der Nabelpflege, Rückbildung der Gebärmutter,...
bei ambulanter Geburt
= Krankenhausentlassung innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt
- 2 Haus- oder Ordinationsbesuche in der Schwangerschaft
- täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- ab dem 6. Tag max. 7 weitere Hausbesuche bis zur 8. Lebenswoche bei Problemen (s.o.)